Mobile Tierheilpraxis Geldermann

 

Nicht nur Symptome behandeln - sondern Ursachen erkennen!

März 2024
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Behandlungsvertrag mit der
Mobile Tierheilpraxis Geldermann, Schlossgasse 2, 65321 Heidenrod


Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker (THP) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits. Zum eindeutigen Verständnis habe ich die Bezeichnung "Kunde" stellvertretend für die Bezeichnung "Patientenbesitzer", "Tierhalter" oder Verfügungsberechtigte/r gewählt.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

§ 1 Behandlungsvertrag:
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.

 

§ 2 Haftung des Behandlers:
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig - ausgeschlossen.
Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert und sind überdies gesetzlich unzulässig.

 

§ 3 Mitwirkung des Kunden:
Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/ und lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.

 

§ 4 Terminvereinbarungen:

Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, Telefax oder fernmündlich von mir bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat mir der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, werde ich unverzüglich über die Verzögerung informieren.

 

§ 5 Rücktritt bei Hausbesuchen:

Da eine Abrechnung der Entfernungskilometer Anteilig erfolgt und der Rücktritt eines Kunden somit Mehrkosten bei anderen, in die Reiseroute eingeplanten Kunden verursachen würde, ist der Rücktritt ausdrücklich ausgeschlossen.
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP trotzdem von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten und Mehrkosten zuzüglich einer Pauschale (in Höhe der zu erwartenden Umsätze) in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

 

§ 6 Termin-Absagen:

Termin-Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin persönlich per Telefon erfolgen. Wird der Termin später als 24 Stunden vor Terminbegin abgesagt, fällt eine Pauschale in Höhe der zu erwartenden Umsätze an. Für nicht abgesagte Termine (auch Telefontermine) und/oder Fehlfahrten fällt eine Pauschale in Höhe der zu erwartenden Umsätze an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

 

§ 7 Fahrt- und Reisekosten:

Fahrtkosten werden grundsätzlich anteilig als Entfernungskilometer, d.h. als Entfernung der einfachen Wegstrecke berechnet. Weitere Anreisen sind möglich und können individuell erfragt werden. Sollte ein Übernachtung unumgänglich sein, liegt die Übernachtungspauschale bei 60,- €/Übernachtung

 

§ 8 Werktage 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, Sonntag und Feiertage:

Bei Einsätzen/Beratungen (auch telefonisch) an Werktagen die in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr liegen, sowie an Sonn- und Feiertagen berechne ich einen Aufschlag von 100 % auf die Gebühren.

 

§ 9 Zahlungsbedingungen:
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gelten die Preise sowie in der Gebührenordnung für Tierheilpraktiker aufgeführt und/oder die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der THP wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den Tierheilpraktiker gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum 01. eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden. Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird dem Kunden nach Erhalt sämtlicher Befunde und erfolgter Repertorisation innerhalb einer Woche, je nach Wunsch des Kunden auf dem Postweg oder per Email übersandt. Bei Versand per Email gelten die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg.
Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden fünf Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2 BGB) Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

Die Mahngebühr beläuft sich auf 10,- €.

 

§ 10 Gesetzliche Vorschriften:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel dem THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.
Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte vom THP in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 11 Auskunftspflicht des THP:
Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.
Der THP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass der THP diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der THP kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift".
Die Patientenakten werden vom THP 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

 

§ 12 Datenschutz:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.

§ 13 Erfüllungsort & Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Heidenrod, bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Bad Schwalbach, Am Kurpark 12 in 65307 Bad Schwalbach


Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 
 
 
 
 
 
 
 
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